Einsatz der Software und Betriebsbewährtheit 02.02.2000

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Einsatz der Software und Betriebsbewährtheit: Nachweis der Betriebsbewährtheit


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Voraussetzung Vorraussetzung für die Nachweisbarkeit der Betriebsbewährtheit eines Programms oder Programmteils ist das Vorliegen folgender Unterlagen:

  • Spezifikation der Software
  • Lückenlose Versionsverwaltung der Software mit Änderunsdokumentation und Datumsangabe
  • Verkaufsstatistiken oder Nachweis der Einsatzhäufigkeit
  • Vollständige Fehlerliste oder Rücklaufstatistiken
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Anhand der Spezifikation und der Versionenverwaltung ist nachzuweisen,

  • daß der geforderte Einsatzzeitraum der betrachteten Software eingehalten wurde und
  • daß die durchgeführten Änderungen und Updates der Software keine Auswirkungen auf die Spezifikation hatten.
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Durch Verkaufsstatistiken sind die große Anzahl und die unterschiedlichen Anwendungen zu belegen. Um nachzuweisen, daß keine oder nur unwesentliche Software-Fehler aufgetreten sind, benötigt man die vollständigen Fehlerlisten oder Rücklaufstatistiken.
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Aus den gesammelten Daten können Zuverlässigkeitskenngrößen gewonnen werden.

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