Voraussetzung
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Vorraussetzung für die Nachweisbarkeit der
Betriebsbewährtheit eines Programms oder Programmteils ist das
Vorliegen folgender Unterlagen:
- Spezifikation der Software
- Lückenlose Versionsverwaltung der Software mit
Änderunsdokumentation und Datumsangabe
- Verkaufsstatistiken oder Nachweis der Einsatzhäufigkeit
- Vollständige Fehlerliste oder Rücklaufstatistiken
Anhand der Spezifikation und der Versionenverwaltung ist
nachzuweisen,
- daß der geforderte Einsatzzeitraum der betrachteten
Software eingehalten wurde und
- daß die durchgeführten Änderungen und Updates der
Software keine Auswirkungen auf die Spezifikation hatten.
Durch Verkaufsstatistiken sind die große Anzahl und die
unterschiedlichen Anwendungen zu belegen. Um nachzuweisen, daß keine
oder nur unwesentliche Software-Fehler aufgetreten sind, benötigt
man die vollständigen Fehlerlisten oder Rücklaufstatistiken.
Aus den gesammelten Daten können
Zuverlässigkeitskenngrößen gewonnen werden.
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