Definition
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Der Begriff ,,Betriebsbewährtheit'' und der Begriff
,,Erprobtheit'' kommen eigentlich aus dem Gebiet der Hardware,
vorallem in Bezug auf Bauelemente. Sie sind im Regelwerk festgelegt
(siehe z.B. /DIN0116/ und /DIN0801/).
Der Beurteilung, ob eine Software betriebsbewährt ist (Es kann
sich auch um ein einzelnes Modul oder z.B. um einen kompletten
Compiler handeln), liegen drei Kriterien zugrunde:
- Zeitraum des Einsatzes mindestens zwei Jahre
- Große Anzahl von Installationen
- Unterschiedliche Anwendungen
Die Spezifikation darf nicht verändert werden, nur um diese
Kriterien zu erfüllen. Außerdem dürfen keine oder nur
unwesentliche Versagensfälle auftreten. Der Einsatz
betriebsbewährter Software ist - wie bei Hardware - eine
Maßnahme, die Verfügbarkeit und Zuverölässigkeit
des Gesamtsystems erhöht.
Bei manchen Software-Produkten bedeutet das Zutreffen der obigen drei
Kriterien nicht umbedingt das das Produkt ,,Betriebsbewährt''
ist. So kann es sich bei einem Betriebssystem einer bekannten Firma
aus Redmond nicht um eine ,,Betriebsbewährte'' Software handel,
da auftretende Fehler meistens nicht selten und unwesentlich
sind. Zwar überwiegt die anzahl der Installation und die der
Unterschiedlichen Anwendungen sicher denen anderer Hersteller, aber
trotzdem sollte dieses Produkt nicht als ,,Betriebsbewährt''
angesehen werden.
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