Einsatz der Software und Betriebsbewährtheit 02.02.2000

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Einsatz der Software und Betriebsbewährtheit: Definition der Betriebsbewährtheit


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Definition Der Begriff ,,Betriebsbewährtheit'' und der Begriff ,,Erprobtheit'' kommen eigentlich aus dem Gebiet der Hardware, vorallem in Bezug auf Bauelemente. Sie sind im Regelwerk festgelegt (siehe z.B. /DIN0116/ und /DIN0801/).
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Der Beurteilung, ob eine Software betriebsbewährt ist (Es kann sich auch um ein einzelnes Modul oder z.B. um einen kompletten Compiler handeln), liegen drei Kriterien zugrunde:

  • Zeitraum des Einsatzes mindestens zwei Jahre
  • Große Anzahl von Installationen
  • Unterschiedliche Anwendungen
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Die Spezifikation darf nicht verändert werden, nur um diese Kriterien zu erfüllen. Außerdem dürfen keine oder nur unwesentliche Versagensfälle auftreten. Der Einsatz betriebsbewährter Software ist - wie bei Hardware - eine Maßnahme, die Verfügbarkeit und Zuverölässigkeit des Gesamtsystems erhöht.
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Bei manchen Software-Produkten bedeutet das Zutreffen der obigen drei Kriterien nicht umbedingt das das Produkt ,,Betriebsbewährt'' ist. So kann es sich bei einem Betriebssystem einer bekannten Firma aus Redmond nicht um eine ,,Betriebsbewährte'' Software handel, da auftretende Fehler meistens nicht selten und unwesentlich sind. Zwar überwiegt die anzahl der Installation und die der Unterschiedlichen Anwendungen sicher denen anderer Hersteller, aber trotzdem sollte dieses Produkt nicht als ,,Betriebsbewährt'' angesehen werden.

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