Einsatz der Software und Betriebsbewährtheit 02.02.2000

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Einsatz der Software und Betriebsbewährtheit: Fehlerbehebung


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Fehlerbehebung Von der fehlerbehebenden Stelle muß für jeden behobenen Fehler die folgende Information zur Verfügung gestellt werden:
  • Datum der Fehlerbehebung und Software-Version(en), in der dann der Fehler behoben ist
  • Fehlerursache (Dies sind z.B. Tätigkeiten / Projektphasen, bei denen der Fehler gemacht wurde.)
  • Fehlerorte, d.h. Programmteile und Dokumente, die geändert wurden
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Nachdem der oder die Fehler behoben wurden, muß das betroffene Programm oder Teilprogramm einem Regressionstest (Test nach einer Änderung, bei dem bereits früher benutzte Testfälle wiederholt werden) unterzogen werden. Die Testdurchführung muß dokumentiert werden. Abhängig vom Testergebnis muß die Verantwortliche Stelle die geänderte Software offiziell freigeben.

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