Im eigentlichen Lizenztext stehen die genauen Bedingungen für die
Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung:
- 0.
 - Die General Public License (GPL) gilt für jedes Programm und
jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Urhebers
  darauf hinweist, daß das Werk unter den Bestimmungen der General
  Public License verbreitet werden darf. Im folgenden wird jedes
  derartige Programm oder Werk als ,,das Programm`` bezeichnet.
Als ,,auf dem Programm basierendes Werk`` wird das Programm sowie
  jegliche Bearbeitung im Sinne des Urheberrechts bezeichnet; das
  bedeutet, ein Werk, das das Programm, auch auszugsweise, unverändert
  oder verändert, und/oder in eine andere (Compiler-) Sprache
  übersetzt, enthält. (Im folgenden wird die Übersetzung ohne
  Einschränkung in ,,Bearbeitung`` eingeschlossen.) Jeder
  Lizenznehmer wird im Lizenztext als ,,Sie`` angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung
  werden von der General Public License nicht berührt; sie fallen
  nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der Ausführung des
  Programmes wird nicht eingeschränkt, und die Ausgabe des Programmes
  unterliegt der Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
  basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch
  die Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt
  davon ab, was das Program tut.
 - 1.
 - Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des
  Quellcodes vom Programm, wie Sie ihn erhalten haben, anfertigen
  und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie
  einen entsprechenden Copyright-Vermerk, sowie einen Haftungsausschluß
  veröffentlichen. Sie müssen alle Vermerke, die sich auf die Lizenz
  und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen.
  Des weiteren müssen Sie allen anderen Empfängern des Programmes
  zusammen mit dem Programm eine Kopie der GPL geben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen,
  und es steht Ihnen frei, gegen Entgelt eine Garantie für das
  Programm anzubieten.
 - 2.
 - Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programmes oder einen Teil davon
  verändern, wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht;
  Sie dürfen derartige Bearbeitungen unter den Bestimmungen des
  Abschnitts 1 vervielfältigen und verbreiten, vorausgesetzt, daß
  zusätzlich alle folgenden Bedingungen erfüllt werden:
- (a)
 - Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das
  Datum jeder Änderung hinweist.
 - (b)
 - Sie müssen dafür sorgen, daß jede von Ihnen verbreitete oder
  veröffentlichte Arbeit, die ganz oder teilweise von einem freien
  Programm oder Teilen davon abgeleitet ist, Dritten gegenüber als
  Ganzes unter den Bedingungen der GPL ohne Lizenzgebühren zur
  Verfügung gestellt wird.
 - (c)
 - Wenn das veränderte Programm normalerweise beim Lauf interaktiv
  Kommandos einliest, müssen Sie dafür sorgen, daß es, wenn es auf dem
  üblichsten Wege für solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine
  Meldung ausgibt oder ausdruckt, die einen geeigneten
  Copyright-Vermerk enthält sowie einen Hinweis, daß es keine
  Gewährleistung gibt (oder anderenfalls, daß Sie Garantie leisten)
  und daß die Benutzer das Programm unter diesen Bedingungen weiter
  verbreiten dürfen. Auch muß der Benutzer darauf hingewiesen werden,
  wie er eine Kopie der GPL ansehen kann. (Ausnahme: Wenn das
  Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine
  derartige Meldung ausgibt, muß Ihr auf dem Programm basierendes Werk
  auch keine solche Meldung ausgeben).
 
Diese Anforderungen betreffen das veränderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Teile des Werkes nicht von dem Programm
abgeleitet sind und vernünftigerweise selbst als unabhängige und
eigenständige Werke betrachtet werden können, dann erstrecken sich die
General Public License und ihre Bedingungen nicht auf diese Teile,
sofern sie als eigenständige Werke verbreitet werden. Wenn Sie jedoch
dieselben Teile als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt, dann muß die Verbreitung des
Ganzen nach den Bedingungen der GPL erfolgen. Hierbei werden die
Rechte weiterer Lizenznehmer auf die Gesamtheit ausgedehnt, und damit
auf jeden einzelnen Teil - unabhängig von der Person des Verfassers.
Es ist nicht der Zweck dieses Absatzes, Rechte für Werke zu
beanspruchen oder Ihre Rechte an Werken zu bestreiten, die komplett
von Ihnen geschrieben wurden; vielmehr ist es die Absicht der GPL, die
Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken, die auf einem freien
Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuüben.
Die einfache Zusammenstellung eines anderen Werkes, das nicht auf dem
freien Programm basiert, gemeinsam mit dem Programm oder einem
auf dem Programm basierenden Werk, auf einem Speicher- oder
Vertriebsmedium, fällt nicht in den Anwendungsbereich der GPL.
 - 3.
 - Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk wie in
  Abschnitt 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den
  Bedingungen von Abschnitt 1 und 2 vervielfältigen und verbreiten -
  vorausgesetzt, daß Sie dabei das folgende tun:
- (a)
 - Liefern Sie zusätzlich den vollständigen, zugehörigen,
maschinenlesbaren Quellcode auf einem Medium, das üblicherweise für
  den Datenaustausch verwendet wird, wobei die Verteilung unter den
  Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 erfolgen muß; oder
 - (b)
 - Liefern Sie das Programm mit dem mindestens drei Jahre
  gültigen schriftlichen Angebot, jedem Dritten eine vollständige,
  maschinenlesbare Kopie des Quellcodes zu einem Preis, der die Kosten
  für die materielle Durchführung der Verteilung nicht übersteigt, zur
  Verfügung zu stellen.  Der Quellcode muß unter den Bedingungen der
  Abschnitte 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium
  verbreitet werden; oder
 - (c)
 - Liefern Sie das Programm mit der Information, die auch Sie als
  Angebot zur Verteilung des korrespondierenden Quellcodes erhalten
  haben. (Diese Alternative gilt nur für nicht-kommerzielle
  Verbreitung und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in
  ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot nach
  Unterabschnitt b erhalten haben.)
 
Unter Quellcode eines Werkes wird die Form des Werkes verstanden, die
für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares
Programm bedeutet vollständiger Quellcode: der gesamte Quelltext aller
Module, die das Programm beinhaltet, zusätzlich alle zugehörigen
Schnittstellendefinitionen, sowie die Scripte, die die
Kompilierung und Installation des ausführbaren Programmes
kontrollieren. Als besondere Ausnahme  braucht der verteilte
Quellcode nichts zu enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode
oder in binärer Form) mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems
(Kernel, Compiler usw.) verteilt wird, unter dem das Programm läuft -
es sei denn, diese Komponente gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programmes oder des
Objectcodes erfolgt, indem der Kopierzugriff auf eine dafür
vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung eines
gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung des
Quellcodes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, die Quellen
zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
 - 4.
 - Sie dürfen das freie Programm nicht vervielfältigen, verändern,
  weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es durch die General
  Public License nicht ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige
  Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
  Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter
  der GPL.  Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
  Kopien oder Rechte unter der GPL erhalten haben, nicht beendet,
  solange diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
 - 5.
 - Sie sind nicht verpflichtet, die General Public License
  anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen
  nichts anderes die Erlaubnis, das Programm oder von ihm abgeleitete
  Werke zu verändern oder zu verbreiten.  Diese Handlungen sind
  gesetzlich verboten, wenn Sie die Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie
  das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder
  verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit der General Public
  License und mit allen ihren Bedingungen bezüglich der
  Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des Programms oder
  eines darauf basierenden Werkes.
 - 6.
 - Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm
  basierendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom
  ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den
  in der GPL festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu
  verbreiten und zu verändern. Sie dürfen keine weiteren
  Einschränkungen für die Ausübung der darin zugestandenen Rechte des
  Empfängers vornehmen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die
  Einhaltung der Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
 - 7.
 - Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
  Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf
  Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch Gerichtsbeschluß,
  Vergleich oder anderweitig) auferlegt werden, die den Bedingungen
  der General Public License widersprechen, so befreien Sie diese
  Umstände nicht von den Bestimmungen in der GPL. Wenn es Ihnen
  nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der
  Bedingungen in der GPL und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
  verbreiten, dann können Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
  verbreiten.  Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die
  patentgebührenfreie Weiterverbreitung des Programmes durch
  diejenigen erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
  erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, das Patent und diese
  Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programmes
  zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungültig oder
  unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen, so soll
  dieser Abschnitt seinem Sinne nach angewandt werden; im übrigen soll
  dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnittes ist nicht, Sie dazu zu bringen,
  irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen
  oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser
  Abschnitt hat einzig den Zweck, die Integrität des
  Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die
  Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben
  großzügige Beiträge zum weiten Bereich der mit diesem System
  verbreiteten Software im Vertrauen auf die konsistente Anwendung
  dieses Systems geleistet. Es liegt am Autor/Geber, zu entscheiden, ob
  er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will;
  ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluß.
Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, deutlich klarzumachen, was als
  Konsequenz aus dem Rest der General Public License betrachtet wird.
 - 8.
 - Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in
  bestimmten Staaten entweder durch Patente oder durch
  urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann
  der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter die GPL gestellt
  hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung
  angeben, indem diese Staaten ausgeschlossen werden, so daß die
  Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die
  nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet die GPL
  die Beschränkung, als wäre sie im Lizenztext niedergeschrieben.
 - 9.
 - Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete
  und/oder neue Versionen der General Public License veröffentlichen.
  Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen
  entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
  Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version der Lizenz hat eine eindeutig unterschiedliche
  Versionsnummer. Wenn das Programm angibt, welcher Version und ,,any
  later version`` es unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den
  Bestimmungen dieser Version zu folgen oder denen jeder beliebigen
  späteren Version, die von der Free Software Foundation
  veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
  können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free
  Software Foundation veröffentlicht wurde.
 - 10.
 - Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen
  freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die
  Verbreitung anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um die
  Erlaubnis zu bitten. Für Software, die unter dem Copyright der Free
  Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
  Foundation; die FSF macht zu diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Die
  Entscheidung darüber wird von den beiden folgenden Zielen geleitet:
  dem Erhalten des freien Status von allen abgeleiteten Werken der
  freien Software und der Förderung der Verbreitung und Nutzung von
  Software generell.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG 
 - 11.
 - Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird,
  besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies
  gesetzlich zulässig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich
  bestätigt, stellen die Urheber und/oder Dritte das Programm so zur
  Verfügung, ,,wie es ist``, ohne irgendeine Gewährleistung, weder
  ausdrücklich noch implizit, einschließlich, aber nicht begrenzt auf
  die Tauglichkeit und Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das
  volle Risiko bezüglich Qualität und Leistungsfähigkeit des
  Programmes liegt bei Ihnen. Sollte das Programm fehlerhaft sein,
  übernehmen Sie die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder
  Korrektur.
 - 12.
 - In keinem Fall, außer durch geltendes Recht gefordert oder
  schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheber oder irgendein
  Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder
  verbreitet hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar,
  einschließlich jeglicher genereller, spezieller, zufälliger oder
  Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programmes oder der
  Unbenutzbarkeit des Programmes folgen (einschließlich, aber nicht
  beschränkt auf Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten,
  Verluste, die von Ihnen oder einem Dritten erlitten werden, oder
  einem Versagen des Programms bei der Zusammenarbeit mit irgeneinem
  anderen Programm), selbst wenn ein Urheber oder Dritter über die
  Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.