Informationen zur Bachelor- bzw. Masterarbeit

Die geltenden Regeln zur Bachelor- und Master-Thesis ergeben sich aus der Prüfungsverfahrensordnung. Insbesondere § 14 PVO ist in diesem Zusammenhang relevant.

Die Abschlussarbeit, welche von mir als Erstprüfer betreut werden soll, muss einen betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt aufweisen und in mein Fachgebiet passen. Die Anmeldung zur Betreuung einer Arbeit erfolgt zunächst in einem persönlichen Gespräch. Im Rahmen eines Bachelorstudiums findet dieses Gespräch i.d.R. bereits in der Phase des Betriebspraktikums statt. Der Studierende hat nachzuweisen, dass die studienbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Des Weiteren hat der Studierende einen vorläufigen Arbeitstitel und eine kurze inhaltliche Beschreibung zur geplanten Arbeit vorzulegen. Gegebenenfalls schlage ich ein Thema für die Abschlussarbeit vor. Die Betreuung einer Arbeit kann von mir verbindlich zugesagt werden, wenn sämtliche in der PVO genannten Voraussetzungen erfüllt sind und ich noch freie Betreuungskapazität habe. Die Entscheidung hinsichtlich der Betreuung trifft grundsätzlich der Dozent. Erst nach der Betreuungszusage kann die Abschlussarbeit nach den Regeln der PVO beim Prüfungsamt angemeldet werden.

Nach Beginn der Bachelorarbeit hat mir der Studierende zeitnah die Problemstellung, die Zielsetzung und eine erste grobe Gliederung der gesamten Arbeit zuzusenden (per E-Mail). Diese Unterlagen dienen als Grundlage der laufenden Betreuungsgespräche. Betreuungstermine sind vom Studenten einzufordern. Bereits zu diesen Terminen sollte der Studierende die Richtlinien zum wissenschaftlichen Arbeiten beachten.

Eine Bachelorarbeit sollte 60-80 Textseiten (max. 25.000 Wörter) nicht überschreiten (+/- 10%; dabei werden Anhänge, Verzeichnisse, Abbildungen, Tabellen und Titulaturen nicht gezählt). Eine Masterarbeit umfasst 100-120 Textseiten (max. 38.000 Wörter). Die Abgabe der Arbeit erfolgt in dreifacher Ausfertigung und in gebundener Form. Darüber hinaus ist die gesamte Arbeit (Word-Datei; inkl. der vollständigen Dokumente aus dem Internet) in digitaler Form, z.B. auf CD „gebrannt“, abzugeben.

Im Rahmen des Kolloquiums sind Inhalte und Ergebnisse der Abschlussarbeit in Form eines Vortrages mit anschließender Diskussion vor den Prüfern zu präsentieren. Der Vortrag eines Studierenden eines Bachelorstudienganges soll ca. 12 Minuten dauern; der Vortrag eines Masterstudenten ca. 25 Minuten. Sollte der Vortag länger als 15 bzw. 30 Minuten dauern, muss der Vortrag abgebrochen werden. Das Prüfungsamt legt den Termin des Kolloquiums fest.

Als Richtlinie zum wissenschaftlichen Arbeiten kann u.a. folgendes Buch herangezogen werden: Bänsch, A.; Alewell, D. (2009): Wissenschaftliches Arbeiten, 10. Auflage, Oldenbourg, München.