Einführung | 02.02.2000 |
Zulassungstellen, Prüfstellen
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Technische Anlagen, medizinsche Geräte, Meßgeräte
usw. enthalten in zunehmenden Maße Software. Müssen solche
Anlagen oder Geräte zugelassen werden, so muß auch die
zugehörige Software geprüft und zugelassen werden. In vielen
Fällen wird dabei auch die Zuverlässigkeit der Software
nachzuweisen sein.
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Auftragnehmer, Betreiber
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Alle Versagensfälle der Software sind vom Betreiber schriftlich
zu dokumentieren und an den Software-Ersteller zu melden. Damit wird
erreicht, daß die Fehlerbehebung kontrollierbar ist, daß
Gewährleistungsansprüche nicht verfallen und daß der
Auftragnehmer Informationen über die Betriebsbewährtheit
seines Software-Produktes erhält.
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