- Kostenstellen-Stammdaten
- Eine Kostenstelle ist eine innerbetriebliche Einheit, die einen abgegrenzten Ort der Kostenentstehung darstellt.
- Jede Kostenstelle ist genau einem Buchungs- und Kostenrechnungskreis zugeordnet.
- In den Kostenstellen-Stammdaten wird u.a. festgelegt:
Art der Kostenstelle (Hilfskostenstelle z.B. Kantine und Wartung, Fertigungskostenstelle z.B. Montage, ...), Kostenstellenverantwortlicher, Zuordnung zu einem Profit-Center oder Geschäftsbereich.
- Statistische Kennzahlen
- Statistische Kennzahlen dienen der Erfassung quantitativer (nicht monetärer) Größen wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter, Anzahl verbrauchter Telefoneinheiten und Anzahl Kundenbestellungen.
- Bei Festwerten bleibt die Kennzahl im Zeitverlauf konstant (z.B. Reinigungsfläche in Quadratmetern).
- Bei Summenwerten wird die Kennzahl über die einzelnen Perioden kumuliert (z.B. Fahrleistung in Kilometer).
- Die Kennzahl muß einer geeigneten Mengeneinheit zugeordnet werden (z.B. Stück, Quadratmeter, Kilometer, Stunde).
- Im Rahmen des Gemeinkosten-Controllings dienen statistische Kennzahlen häufig als Grundlage für Kostenaufteilungen, d.h. sie dienen z.B. als Bezugsgrößen für Kostenstellenumlagen.
- Sekundäre Kostenarten
- Primäre Kosten sind Aufwendungen für Güter und Leistungen, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden (z.B. Materialkosten, Fremdleistungen, Lohnkosten).
- Sekundäre Kosten bezeichnen Aufwendungen für intern - also zwischen den Kostenstellen - verrechnete Leistungen.
- Für die Verrechnung primärer und sekundärer Kosten müssen Kostenarten-Stammsätze angelegt werden.
- Primäre Kostenarten entsprechen immer einem GuV-Konto im Kontenplan (Modul FI).
Der Kostenarten-Stammsatz wird im Modul CO unter der gleichen Nummer wie das entsprechende GuV-Konto angelegt.
Die Existenz eines GuV-Kontos mit gleicher Nummer ist zwingende Voraussetzung für das Anlegen einer primären Kostenart.
- Sekundäre Kostenarten betreffen nur innerbetriebliche Verrechnungen im Modul CO.
Sie haben keine Entsprechung in der Finanzbuchhaltung.
Eine sekundäre Kostenart kann nur dann angelegt werden, wenn kein FI-Konto mit gleicher Nummer existiert.
- Alle im Rahmen von Umlagen zu verteilenden Kosten werden mit Bezug zu einer sekundären Kostenart (Kostenartentyp 42) gebucht (z.B. Kantinenumlage).
- Auch die wertmäße Verbuchung bei der direkten Verrechnung einzelner Leistungsmengen zwischen Kostenstellen erfolgt mit Bezug zu einer sekundären Kostenart (Kostenartentyp 43) (z.B. Verrechnung von Wartungs- und Montagestunden).
- Leistungsarten
- In der betriebswirtschaftlichen Literatur werden Leistungsarten als Bezugsgrößen bezeichnet.
- Eine Leistungsart bezeichnet eine bestimmte von einer Kostenstelle erbrachte Leistung (z.B. Montagestunden, Prüfstunden, Energie).
- Leistungsarten werden immer dann verwendet, wenn die erbrachten Leistungen mengenmäßig erfasst und einzeln verrechnet werden sollen.
Beispiele:
- Die Wartungskostenstelle protokolliert zwei erbrachte Reperaturstunden bei der Fertigungskostenstelle und verrechnet daher den Stundensatz für zwei Reperaturstunden.
- Die Montagekostenstelle verrechnet den Stundensatz für Montagestunden.
- Die Kostenstelle Energie misst den erbrachten Output in Kilowatt-Stunden und stellt diesen den Empfängerkostenstellen in Rechnung.
- In den Leistungsarten-Stammdaten wird u.a. festgelegt:
Mengeneinheit in der die Leistung gemessen wird (Stunden, Stück, Kilowattstunden) und
Verrechnungskostenart (sekundäre Kostenart vom Typ 43) unter der die Leistung verrechnet wird.
- Verrechnet nun eine Kostenstelle eine Leistungseinheit der Leistungsart, so wird diese unter der Nummer der hinterlegten sekundären Kostenart verbucht.
- Kostenstellengruppe
- Kostenstellengruppen sind eine Zusammenfassung mehrerer einzelner Kostenstellen.
- Sie dienen beispielsweise zur Vereinfachung der Stammdaten-Massenpflege, zur Generierung von Gruppierungsstufen in Berichten und zur Zusammenfassung von Empfängern einer Verrechnung.
So kann die Kostenstellengruppe bestehend aus den Kostenstellen Wartung und Montage als Empfängerobjekt für die Umlage der Kantinenkosten dienen.