19.08.2011

Studiengebühren möglicherweise absetzbar

Studiengebühren möglicherweise absetzbar

Studierende könnten möglicherweise vom Urteil des Bundesfinanzhofes profitieren und künftig ihre Kosten für das Studium von der Steuer absetzen.  Das Bundesfinanzministerium prüft zwar noch die Folgen und die Umsetzung des Gerichtsbeschlusses, die Studierenden der Fachhochschule Wedel sollten jedoch schon jetzt handeln und Belege sammeln.

Der Bundesfinanzhof hat am 17. August 2011 in zwei Urteilen (VI 38/10 und VI R 7/10) entschieden, dass die Investitionen ins Studium oder in die Ausbildung in voller Höhe und mindestens vier Jahre rückwirkend als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich absetzbar sein sollen. Praktisch würde das bedeuten, dass Studiengebühren, Anfahrts- oder Materialkosten mit dem Gehalt der ersten Berufsjahre verrechnet werden kann. Zumindest, wenn das Studium einen Bezug zur zukünftigen Arbeit hat.

Die konkreten Auswirkungen des Beschlusses sind jedoch noch unklar. Das Finanzministerium muss erst noch entscheiden, ob die gerichtlichen Beschlüsse tatsächlich angewendet werden und wie die Leitlinien für die Umsetzung aussehen sollen.


Studierenden und Auszubildenden ist dennoch zu raten, die Diskussion weiter zu verfolgen, Belege zu sammeln und nach Eintritt ins Berufsleben bei ihrer Einkommenssteuererklärung einen Antrag auf Verlustfeststellung zu stellen.

 

Quellen:

spiegel.de: Studium und Lehre sind von der Steuer absetzbar

manager.de: Kosten für Lehre und Studium absetzbar

sueddeutsche.de: Schon mal Belege sammeln