Aufgabenbereich

Die Ombudsperson steht Ihnen zur Beratung und Vermittlung bei Fragen und Konfliktfällen im Zusammenhang mit der Guten wissenschaftlichen Praxis zur Verfügung. Die vom Senat der FH-Wedel gewählte Person arbeitet unabhängig und nicht weisungsgebunden. Die Vertrauensperson versteht sich als unparteiische Schiedspersonen. 

Wenn Sie einen substantiellen Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis vorbringen, wird dieser von der Ombudsperson geprüft. Üblicherweise wird die Person, auf die sich Ihr Hinweis bezieht, um eine Stellungnahme dazu gebeten. Nach angemessener Bewertung des Sachverhaltes werden die Möglichkeiten zur Konfliktbelegung ausgelotet. So kann z.B. in einem gemeinsamen Gespräch der Beteiligten mit der Ombudsperson geklärt werden, ob und wie ein Regelverstoß korrigiert werden kann. Dazu kann die Ombudsperson Empfehlungen aussprechen oder einen Schiedsspruch formulieren.

 

Weitere Informationen

  • Ordnung der FH-Wedel zur "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" [Download]
  • Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft [Download]