Geschäftsbereich
- Ein Geschäftsbereich ist eine organisatorische Einheit innerhalb eines Mandanten, die keinen rechtlichen Bestimmungen unterliegt.
- Er beschreibt einen abgegrenzten Tätigkeits- oder Verantwortungsbereich im Unternehmen.
- Geschäftsbereiche sind nur für interne Zwecke geeignet, insbesondere zur Auswertung und Analyse interner Daten. Vor allem der Geschäftsbereich als Ebene der Finanzbuchführung bildet eine nicht selbstständige organisatorische Einheit innerhalb eines Mandanten.
- Damit ist es möglich, alle Verkehrszahlen und Ergebnisse (Bilanz und GuV) je Geschäftsbereich zu speichern, zu verwalten und auszuwerten.
- Die Geschäftsbereichskontierung erfolgt entweder je nach Kombination aus Werk und Sparte oder je nach Vertriebsbereich.
- Aufgrund interner Verrechnungen sind Geschäftsbereiche in der Lage, beliebige Ergebnisebenen (Werke, Sparten, Verkaufsorganisationen usw.) nach betriebswirtschaftlich relevanten Inhalten gegliedert abzubilden.